Was bedeutet der Begriff Pflegebedürftigkeit?

Pflegebedürftigkeit impliziert, dass jemand aufgrund von anhaltenden körperlichen, geistigen oder emotionalen Einschränkungen dauerhafte Unterstützung bei den täglichen Aktivitäten benötigt. Diese Einschränkungen können aufgrund von Krankheit, Behinderung oder dem natürlichen Alterungsprozess auftreten.

Der Begriff der Pflegebdürftigkeit ist in Deutschland im Elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) klar beschrieben und definiert, wann ein Mensch per Gesetz als pflegebedürftig gilt und wie diese Einstufungen gemessen und beurteilt werden.

Im März 2023 zählt Deutschland insgesamt fünf Millionen Menschen, die als pflegebedürftig gelten. Unabhängig vom Pflegegrad erhalten die meisten pflegebedürftigen Personen – nämlich rund vier von fünf – Pflege in ihrem eigenen Zuhause, häufig durch Unterstützung von Angehörigen, ergänzt durch den Einsatz eines ambulanten Versorgungsdienstes. Lediglich ein Fünftel der Pflegebedürftigen lebt in einem Pflegeheim.

Was ist die Pflegeversicherung und welche Aufgaben übernimmt die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung ist ein wichtiger Baustein des deutschen Sozialversicherungssystems, um sicherzustellen, dass Pflegebedürftige angemessene Pflege und Betreuung erhalten, ohne dass die finanzielle Belastung zu groß wird. Sie wird durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber finanziert und ist eine wichtige soziale Absicherung für Menschen in Deutschland, die auf pflegerische Hilfe und Betreuung angewiesen sind.

Die Aufgaben der Pflegeversicherung in Deutschland umfassen:

  • Pflegeleistungen bereitstellen: Die Pflegeversicherung stellt Leistungen zur Verfügung, die es den Pflegebedürftigen ermöglichen, ihre Pflegebedürftigkeit zu bewältigen. Dazu gehören Geldleistungen und Sachleistungen.
  • Beratung und Information: Die Pflegeversicherung bietet Informationen und Beratungsdienste für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen an. Dies soll ihnen bei der Auswahl der geeigneten Pflegeform und -anbieter helfen.
  • Prävention und Rehabilitation: Die Pflegeversicherung fördert auch präventive Maßnahmen und Rehabilitation, um Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder zu verzögern.
  • Finanzierung der Pflegekosten: Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für die Pflege, abhängig von der Pflegestufe oder dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und den individuellen Bedürfnissen.
  • Unterstützung von pflegenden Angehörigen: Die Pflegeversicherung bietet auch Unterstützung für pflegende Angehörige in Form von Pflegekursen und finanzieller Entlastung.
  • Qualitätssicherung: Die Pflegeversicherung setzt Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in der Pflege um.

 

 

Generell ist jede und jeder dort pflegeversichert, wo sie beziehungsweise er krankenversichert ist.

Pflegebedürftfigkeit und Pflegeversicherung – Wie funktioniert das?

Die Pflegebedürftigkeit und die Pflegeversicherung sind in Deutschland eng miteinander verknüpft. In Deutschland wird die Pflegebedürftigkeit anhand eines standardisierten Begutachtungsverfahrens festgestellt. Um als pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung zu gelten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Die wichtigsten Faktoren, die bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt werden, sind:

  • Einschränkungen bei den Aktivitäten des täglichen Lebens (ADL): Die Begutachtung prüft, inwieweit eine Person aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen Unterstützung bei den grundlegenden Aktivitäten des täglichen Lebens benötigt. Dazu gehören das Waschen, Anziehen, Essen, die Körperpflege, die Mobilität (sich bewegen können) und die Toilettennutzung.
  • Einschränkungen bei den Instrumentellen Aktivitäten des täglichen Lebens (IADL): Dies umfasst komplexere Alltagsaufgaben wie das Einkaufen, Kochen, Haushaltsführung, Medikamentenverwaltung und die Teilnahme am sozialen Leben.
  • Kognitive Beeinträchtigungen: Die Begutachtung berücksichtigt auch kognitive Einschränkungen, wie Demenz oder schwere geistige Behinderungen, die die Fähigkeit zur Selbstversorgung beeinträchtigen.
  • Psychische Erkrankungen: Personen mit schweren psychischen Erkrankungen, die die Fähigkeit zur Selbstversorgung beeinflussen, können ebenfalls als pflegebedürftig eingestuft werden.

 

Die Begutachtung erfolgt in der Regel durch den Medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenversicherung (MDK) oder einen entsprechenden Dienst. Es werden Punkte für die verschiedenen Aspekte der Pflegebedürftigkeit vergeben, und anhand dieser Punktzahl wird der Pflegegrad festgelegt. Es gibt fünf Pflegegrade, wobei Pflegegrad 1 die geringsten Einschränkungen und Pflegegrad 5 die schwersten Einschränkungen darstellt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Feststellung der Pflegebedürftigkeit nicht allein auf einer medizinischen Diagnose basiert, sondern auf der Beurteilung der tatsächlichen Fähigkeiten und Einschränkungen im Alltag einer Person. Die Pflegeversicherung berücksichtigt auch die individuellen Bedürfnisse und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen.

Wie erhält man einen Pflegegrad?

Von zentraler Bedeutung ist Ihre eigene Initiative; warten Sie nicht darauf, dass sich die Pflegeversicherung bei Ihnen meldet!

Die Beantragung eines Pflegegrades oder von Pflegeleistungen kann sowohl für sich selbst als auch für einen pflegebedürftigen Angehörigen, Freund oder Bekannten bei der zuständigen Pflegekasse erfolgen. Dabei sind die folgenden Schritte zu beachten:

  • Der Antrag auf Pflegeleistungen kann schriftlich oder telefonisch bei der entsprechenden Pflegekasse eingereicht werden. Da die Pflegekassen mit den Krankenversicherungen verbunden sind, sollten Betroffene sich zunächst an ihren gewohnten Ansprechpartner wenden.
  • Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, benachrichtigt diese den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder einen Gutachter von Medicproof (bei privat Versicherten). Gleichzeitig wird der Pflegebedürftige oder sein gesetzlicher Vertreter aufgefordert, alle erforderlichen Unterlagen wie Krankenberichte, ärztliche Atteste und Unterlagen des ambulanten Dienstes vorzubereiten. Es ist ratsam, ein Pflegetagebuch zu führen, um den individuellen Pflegebedarf zu dokumentieren.
  • Als nächstes nimmt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes oder Medicproof Kontakt mit dem Pflegebedürftigen oder seinem gesetzlichen Vertreter auf und vereinbart einen Termin zur Pflegebegutachtung.
  • Der Gutachter kombiniert seine Beobachtungen und Feststellungen mit den übrigen Unterlagen, wie ärztlichen Diagnosen oder Entlassungsberichten aus Krankenhäusern. Das resultierende Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird dann an die Pflegekasse weitergeleitet. Dieses Gutachten bildet die Grundlage für die Entscheidung der Pflegekasse, ob ein Pflegegrad anerkannt oder abgelehnt wird.
  • Die Pflegekasse teilt den Betroffenen in einem schriftlichen Bescheid mit, ob ein Pflegegrad anerkannt oder abgelehnt wurde. Aus diesem Bescheid ergibt sich der Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.