Pflegebedürftigkeit impliziert, dass jemand aufgrund von anhaltenden körperlichen, geistigen oder emotionalen Einschränkungen dauerhafte Unterstützung bei den täglichen Aktivitäten benötigt. Diese Einschränkungen können aufgrund von Krankheit, Behinderung oder dem natürlichen Alterungsprozess auftreten.
Der Begriff der Pflegebdürftigkeit ist in Deutschland im Elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) klar beschrieben und definiert, wann ein Mensch per Gesetz als pflegebedürftig gilt und wie diese Einstufungen gemessen und beurteilt werden.
Im März 2023 zählt Deutschland insgesamt fünf Millionen Menschen, die als pflegebedürftig gelten. Unabhängig vom Pflegegrad erhalten die meisten pflegebedürftigen Personen – nämlich rund vier von fünf – Pflege in ihrem eigenen Zuhause, häufig durch Unterstützung von Angehörigen, ergänzt durch den Einsatz eines ambulanten Versorgungsdienstes. Lediglich ein Fünftel der Pflegebedürftigen lebt in einem Pflegeheim.