Personen, die auf Hilfe angewiesen sind, wie Senioren oder andere, die von ihren Angehörigen oder einem professionellen Pflegedienst betreut werden, können oft zusätzliche Unterstützung im Haushalt oder im täglichen Leben gebrauchen. In solchen Situationen ergänzt die Haushaltshilfe für Senioren und Alltagshilfe für Pflegebedürftige die Grundpflege
Hier in Köln, im heimischen Umfeld, gibt es stets Aufgaben, die angegangen werden müssen. Dies beinhaltet regelmäßige Besorgungen, das Säubern des Geschirrs, das Entsorgen von Abfall sowie die Reinigung der Wohnung. Zusätzlich dazu fallen Angelegenheiten wie die Erledigung der Post, das Begleichen von Rechnungen, das Vereinbaren von Arztterminen und andere organisatorische Aufgaben an. Solange physische und geistige Verfassung es erlauben, werden diese Verpflichtungen als Teil der täglichen Routine erfüllt.
Menschen, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder Behinderung auf Pflege und Betreuung angewiesen sind, stehen jedoch oft vor Herausforderungen, den Haushalt eigenständig in Ordnung zu halten oder am sozialen Leben in vollem Umfang teilzunehmen. In solchen Fällen kann die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung für Senioren als Leistung der Kranken- und Pflegekassen genutzt werden.
Wer offiziell von der Pflegekasse als pflegebedürftig eingestuft wird, hat Anspruch auf einen Pflegegrad und erhält diverse Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Anträge für die Einstufung in einen Pflegegrad sowie für mögliche Höherstufungen, Verhinderungspflege und Umwandlungsansprüche müssen eigenständig gestellt werden.
Wichtig ist jedoch zu betonen, dass die häusliche Versorgung und Alltagshilfe nicht zur Grundversorgung von als pflegebedürftig eingestuften Personen gehört oder als Teil der häuslichen Krankenpflege betrachtet wird. Stattdessen stellt sie eine ergänzende Unterstützung dar
Muss die hauswirtschaftliche Versorgung und Alltagsunterstützung bei der Pflegekasse beantragt werden?
Nein, alle Personen mit Pflegegrad müssen bei der Haushaltsunterstützung und Alltagsbetreuung für Senioren keinen gesonderter Antrag bei der Pflegeversicherung stellen!
Verantwortlich für die entsprechenden staatlichen Leistungen ist, ebenso wie für die Grundpflege, die Pflegeversicherung. Die hauswirtschaftliche Versorgung und Alltagsbegleitung sind gesetzlich im elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) als Bestandteil der Pflegeleistungen festgelegt.
Was fällt nicht unter die hauswirtschaftliche Versorgung und Alltagshilfe für Senioren?
Nicht unter den Begriff der hauswirtschaftlichen Versorgung und Alltagsunterstützung fallen sämtliche Leistungen, die mit der Pflege oder der medizinischen Betreuung einer pflegebedürftigen Person zusammenhängen. Hierzu gehören diverse medizinische Aspekte wie die Versorgung von Wunden, der Wechsel von Verbänden, die regelmäßige Umlagerung von bettlägerigen Pflegebedürftigen oder die Verabreichung von Medikamenten.
Auch die sogenannte Grundpflege, welche die Unterstützung der pflegebedürftigen Person bei alltäglichen Selbstversorgungsaktivitäten umfasst, steht nicht unmittelbar in Verbindung mit der hauswirtschaftlichen Versorgung. Zur Grundpflege zählen: die Körperpflege, darunter das Waschen, die Begleitung zur Toilette sowie An- und Auskleiden; die Ernährung, allerdings ohne die Zubereitung von Mahlzeiten.