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Pflegechaos? Wir helfen Ihnen weiter!

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

Unser Ziel:

Die bestmögliche Pflege und Entlastung für Betroffene und Angehörige sicherstellen!

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist ein gesetzlich verankertes Angebot für Menschen, die pflegebedürftig sind oder von einer Pflegebedürftigkeit bedroht sind, sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen. Ziel dieser Beratung ist es, Betroffenen zu helfen, passende Pflegeleistungen zu finden und ihre Versorgung zu organisieren.

 

Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI?

  • Pflegebedürftige Personen, die bereits einen Pflegegrad haben oder voraussichtlich pflegebedürftig werden.
  • Angehörige oder andere Personen, die Pflege leisten oder sich um die Organisation der Pflege kümmern.
  • Personen, die erstmals einen Pflegeantrag stellen und Unterstützung beim Verständnis des Pflegebedarfs benötigen.

 

Dazu gehören:

Klärung des individuellen Hilfebedarfs:

  • Einschätzung der Pflegesituation und Feststellung des notwendigen Unterstützungsbedarfs.

 

Information über Pflegeleistungen:

  • Aufklärung über mögliche Leistungen der Pflegeversicherung (z.B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- oder Kurzzeitpflege).

 

Erstellung eines individuellen Versorgungsplans:

  • Ein konkreter, auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmter Plan, der alle notwendigen Pflegeleistungen und Unterstützungsangebote enthält.

 

Unterstützung bei der Antragstellung:

  • Hilfe beim Ausfüllen von Formularen für Leistungen der Pflegekasse.

 

Vermittlung von Dienstleistern:

  • Empfehlungen für ambulante Pflegedienste, Haushaltshilfen, Beratungsstellen oder spezialisierte Einrichtungen.

 

Beratung zur Wohnraumanpassung:

  • Tipps zur barrierefreien Gestaltung der Wohnung oder zur Beschaffung von Hilfsmitteln.

 

Entlastungsangebote für Angehörige:

  • Informationen zu Angeboten wie Verhinderungspflege, Tagespflege oder ehrenamtlicher Unterstützung.

 

 

Wer führt die Pflegeberatung durch?

Die Beratung erfolgt durch speziell geschulte Pflegeberaterinnen und Pflegeberater. Diese Fachkräfte verfügen über eine spezielle Ausbildung und Fachkenntnisse im Pflege- und Sozialversicherungsrecht.

 

Wie läuft die Pflegeberatung ab?

Analyse der Pflegesituation:
Der Pflegeberater führt eine gründliche Bestandsaufnahme der aktuellen Situation durch.

Beratungsgespräch:
Gemeinsam werden die individuellen Bedürfnisse, Wünsche und Möglichkeiten besprochen.

Erstellung des individuellen Versorgungsplans:
Ein schriftlicher Versorgungsplan wird erstellt und den Beteiligten ausgehändigt.

Umsetzung und Anpassung:
Der Plan wird umgesetzt und kann bei Bedarf angepasst werden, wenn sich die Pflegesituation verändert.

Der Versorgungsplan ist ein zentrales Element der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Er bietet pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen eine klare, individuelle und ganzheitliche Unterstützung bei der Organisation der Pflege und trägt dazu bei, die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.

 

Ziel der Pflegeberatung

  • Individuelle Unterstützung: Jeder erhält eine auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Beratung.
  • Transparenz: Klarheit über Ansprüche und Möglichkeiten in der Pflege.
  • Entlastung: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen werden bei der Organisation der Pflege unterstützt.
  • Selbstbestimmung: Unterstützung, um so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause zu leben.

 

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI trägt entscheidend dazu bei, Pflegebedürftigkeit besser zu bewältigen und alle zur Verfügung stehenden Ressourcen optimal zu nutzen.