Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Sie beziehen Pflegegeld und benötigen den gesetzlich vorgesehenen Beratungseinsatz? ZIEAS führt Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei Ihnen zu Hause durch.
Freie Termine ansehen →Im Beratungseinsatz schauen wir gemeinsam auf Ihre häusliche Pflegesituation: Was funktioniert bereits gut? Wo gibt es offene Fragen oder zusätzlichen Unterstützungsbedarf?
Dabei geht es um Ihre konkrete Situation zu Hause: um pflegefachliche Fragen, mögliche Belastungen und darum, wo Beratung oder weitere Unterstützung sinnvoll sein kann.
Der Beratungseinsatz dient der Sicherung der häuslichen Pflege sowie der pflegefachlichen Beratung und Unterstützung.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI richtet sich an Menschen, die zu Hause versorgt werden und Pflegegeld beziehen.
Ob und in welchem zeitlichen Abstand ein Beratungseinsatz für Sie vorgesehen ist, besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.
Die Kosten des gesetzlich vorgesehenen Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI übernimmt Ihre Pflegeversicherung.
Bei gesetzlich Versicherten rechnet ZIEAS direkt mit der Pflegekasse ab. Privatversicherte erhalten eine Rechnung und den Nachweis über den Beratungseinsatz. Diese Unterlagen reichen Sie zur Erstattung bei Ihrer privaten Pflegeversicherung und gegebenenfalls Ihrer Beihilfestelle ein.
Ja. Sie können Ihren Beratungseinsatz unabhängig von unseren anderen Angeboten buchen. Sie müssen bisher keine Leistungen von ZIEAS nutzen und verpflichten sich auch nicht, anschließend weitere Unterstützung zu beauftragen.
Freie Termine für Beratungseinsätze können Sie direkt online auswählen und reservieren.
Termin auswählenDie Terminbuchung erfolgt über Google Calendar. Dabei werden Sie auf eine externe Buchungsseite von Google weitergeleitet.
Sie möchten vorab etwas klären, finden noch keinen passenden Termin oder wünschen sich Unterstützung bei der Terminwahl? Melden Sie sich gerne direkt bei uns.